Der Gemeinderat Oberdorf hat für die Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer eine Nutzungsverordnung erlassen. Neu können die Plakatständer auch von Vereinen genutzt werden.
Archiv
Amtliche Publikationen
Während der Fasnachtswoche bleibt die Gemeindeverwaltung von Montag, 10.03. bis Mittwoch, 12.03.2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 13.03.2025 ist die Verwaltung wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der
Telefon-Nr. 061 965 90 91.
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für den einen freien Sitze wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Nägelin Luis
für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren dem Gewählten herzlich zur Wahl.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL hat das von der Einwohnergemeindeversammlung am 05.12.2024 verabschiedete Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege genehmigt. Dieses wird rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
Ergebnis Nachwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Stimmbeteiligung: 22.12 %
Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- Nägelin Luis (162 Stimmen)
Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Diverse
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
Einladung zur Informationsveranstaltung Projekt neues Wasserwerk z’Hof
Wir laden die Bevölkerung sowie interessierte Personen zur Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit dem Projekt neues Wasserwerk z’Hof ein.
Datum: Dienstag, 25. Februar 2025
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Vereinszimmer der Mehrzweckhalle Oberdorf
DER GEMEINDERAT
Wasserversorgung - Aufruf zur Mithilfe !
Wir haben Wasserverlust auf unserem Gemeindenetz und konnten bisher nicht alle Lecks lokalisieren.
Bitte kontrollieren Sie folgendes:
- Sind Geräusche hörbar an der Leitung vor oder nach der Wasseruhr ohne Wasserbezug?
- Zählt die Wasseruhr auch ohne Wasserbezug in der Liegenschaft?
Bei Feststellungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Brunnenmeister Tschudin Haustechnik AG, Tel. 061 961 80 19
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof St. Peter wird vom 3. bis 21. März 2025 umfassend saniert und vergrössert.
Wir bitten Sie, alle Blumen, Erinnerungsgegenstände etc. bis Ende Februar zu entfernen. Übriggebliebenes wird vom Werkhof-Team abgeräumt und eine Zeit lang aufbewahrt.
Die Friedhofskommission St. Peter dankt für Ihr Verständnis!

Für die Nachwahl eines Mitgliedes in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2028 wurde der Gemeindeverwaltung folgende Kandidatur bekanntgegeben:
- Nägelin Luis
Die Nachwahl findet ordnungsgemäss am 09.02.2025 an der Urne statt.
Gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2024 betreffend Investitionsbeitrag über
Fr. 530’000.00 (inkl. MwSt.) für den Ersatz Kunstrasen z’Hof wurde das Referendum ergriffen.
Die Prüfung der fristgerecht eingereichten Unterschriftenlisten für das Referendum hat ergeben, dass die notwendige Anzahl der
gültigen Unterschriften erreicht wurde.
Der Gemeinderat hat das Abstimmungsdatum auf den 18.05.2025 festgelegt.
Die Prüfung der fristgerecht eingereichten Unterschriftenlisten für das Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2024 betreffend Investitionsbeitrag über Fr. 530’000.00 (inkl. MwSt.) für den Ersatz Kunstrasen z’Hof hat ergeben, dass die notwendige Anzahl der gültigen Unterschriften erreicht wurde.
Das Referendum ist somit zustande gekommen.



Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr
Die Verwaltung bleibt vom 24.12.2024 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsangelegenheiten sind wir unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 erreichbar.
Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Schalteröffnungszeiten ohne Terminvereinbarung
Montag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 11.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr
Zeitfenster Buchung Online Termine
Montag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.15 – 11.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag 08.15 – 11.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Feuerwerk zum Silvester
Die Silvesternacht naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.
Ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft.
Frühe Sprachförderung Kanton Basel-Landschaft, Medienmitteilung Dezember 2024
Was ist neu:
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen Home | Deutschkenntnisse von Vorschulkindern - DaZ-V | Universität Basel auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben mit mehreren Sprachen in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.
Kontaktperson: Verwalterin R. Senn / rikita.senn@oberdorf.bl.ch / 061 965 90 95
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Frühe Sprachförderung - Baselland