Schulraum in Oberdorf: Variantenprüfung 1-11
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Amtliche Publikationen
Wie in den vergangenen Jahren möchte der Gemeinderat Einwohnerinnen und Einwohner für ihre ausserordentlichen Leistungen oder ihr langjähriges Engagement in den Bereichen Sport, Kultur und Wirtschaft mit einem Preis würdigen.
Mit einem Förderpreis sollen auch junge Erwachsene ausgezeichnet werden, die in einem Bereich über ein großes Talent verfügen. Zudem bittet der Gemeinderat um Hinweise auf altes Film- oder Fotomaterial.
Nach wie vor werden die Öl- und Gassfeuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden Heizperiode 2025/2026 wird die Kontrolle auf der Westseite der Gemeinde (Coop, Hauptstrasse, Eimattstrasse, Dorfmattstrasse, Liedertswilerstrasse etc.) fällig.
Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.
Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2026 einzureichen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung.
Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2025.
Der 1. August naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.
Auch wenn sich die Situation betreffend Waldbrandgefahr aufgrund der Niederschläge verbessert hat, ist weiterhin auf einen sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe zu achten.
Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit 2012 organisierten die Natur- und Umweltkommissionen von Oberdorf und Waldenburg und der Verein natur wb-tal gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen.
Auch dieses Jahr wird nun ein weiterer praktischer Pflegeeinsatz zur Entfernung der Problempflanzen inkl. Informationen zu den verschiedenen Neophytenarten in den beiden Gemeinden organisiert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Abend aktiv mitzuhelfen und die Informationsmöglichkeit zu nutzen.
Der Anlass findet am Freitagabend, den 8. August 2025, um 17:30 Uhr statt und dauert ca. 2 ½ Stunden. Treffpunkt und Ausgangspunkt für beide Gemeinden ist der Forstwerkhof in Waldenburg (Werkhofareal ausgangs Stedtli, Richtung Langenbruck). Es würde die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner am kurzen Pflegeeinsatz mithelfen, welcher mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen wird.
Gemeinderäte, Umweltkommissionen von Oberdorf & Waldenburg und Verein natur wb-tal
Abstimmung Investitionsbeitrag Kunstrasen - Erwahrung
Das Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 18.05.2025 betreffend Investitionsbeitrag über CHF 530'000.00 inkl. MwSt. für den Ersatz des Kunstrasens wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht.
Nachdem die Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte unbenutzt abgelaufen ist, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16.06.2025 das Abstimmungsresultat erwahrt.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, welche auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern Fussgänger/innen und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden ersucht, gemäss Strassenreglement § 4.8 ihre Grünanlagen zu kontrollieren.
Bitte schneiden Sie Ihre Bäume und Sträucher zurück:
- Bei Fahrbahnanstoss auf eine Höhe von mindestens 4.50 m
- bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m
- Strassenlampen, Verkehrs– und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt sein
Der Gemeinderat ersucht Sie dringend im Interesse aller Verkehrsteilnehmer/innen, diese notwendigen Arbeiten zeitnah auszuführen. Grundeigentümer/innen können im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden. Kommt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines Grundstückes den Vorschriften des Strassenreglementes der Gemeinde Oberdorf trotz Aufforderung nicht nach, so kann die Gemeinde auf Kosten des/der Fehlbaren die Beseitigung selbst anordnen.
Auch bitten wir im Interesse der nachbarschaftlichen Beziehungen, die Bäume und Sträucher gegenüber den privaten Nachbars-grundstücken zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag 09. Juni 2025 (Pfingstmontag) geschlossen.
Am Dienstag, 10.06.2025 sind wir wieder für Sie da.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich betreffend Überführung an ein privates Bestattungsinstitut Ihrer Wahl (eine Liste finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.oberdorf.bl.ch/verwaltung/bestattungswesen).
Zur Anzeige des Todesfalles sowie zur Organisation der Bestattung nehmen Sie bitte am Dienstag, 10.06.2025 mit uns Kontakt auf.
1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.03.2025 wird genehmigt.
Zu Traktandum 2 wird auf Antrag aus der Versammlung die geheime Abstimmung beschlossen.
2. Antrag aus der Versammlung auf Rückweisung des Projekts neues Wasserwerk z’Hof zur Überarbeitung und Redimensionierung. Der Rückweisungsantrag wird angenommen.
Da dem Kredit für das neue Wasserwerk z’Hof nicht zugestimmt wurde, werden das Traktandum 3 «Vertrag betreffend die Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung der Gemeinen Oberdorf und Niederdorf» und das Traktandum 4 «Gebührenerhöhung der Wasserversorgung» nicht behandelt.
Das Traktandum 6 wird vorgezogen.
6. Der Kredit über CHF 42'000.00 inkl. MwSt. für die Anschaffung von Bildschirmen für die Primarschule (Ersatz Beamer) wird angenommen.
5. Auf Antrag aus der Versammlung wird das Nichteintreten auf das Traktandum «Gebührenerhöhung Abwasserbeseitigung» beschlossen. Die Stellungnahme des Preisüberwachers ist abzuwarten.
7. Die Schlussabrechnung Kredit Anschaffung Fahrzeug Werkhof wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss 6 unterliegt gemäss
§ 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit Beschlussfassung läuft am 25.06.2025 ab. Die Beschlüsse, die keinem Referendum unterstehen, werden mit dem Tag der Einwohnergemeindeversammlung rechtskräftig.
Am Donnerstag, 29.05.2025 und Freitag, 30.05.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen.
Ab Montag, 02.06.2025 sind wir wieder für Sie da.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich betreffend Überführung an ein privates Bestattungsinstitut Ihrer Wahl (eine Liste finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.oberdorf.bl.ch/verwaltung/bestattungswesen).
Zur Anzeige des Todesfalles sowie zur Organisation der Bestattung nehmen Sie bitte am Montag, 02.06.2025 mit uns Kontakt auf.