
Die Verwaltung bleibt vom 24.12.2024 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsangelegenheiten sind wir unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 erreichbar.
Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Schalteröffnungszeiten ohne Terminvereinbarung
Montag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 11.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr
Zeitfenster Buchung Online Termine
Montag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.15 – 11.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag 08.15 – 11.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Die Silvesternacht naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.
Ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft.
Frühe Sprachförderung Kanton Basel-Landschaft, Medienmitteilung Dezember 2024
Was ist neu:
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen Home | Deutschkenntnisse von Vorschulkindern - DaZ-V | Universität Basel auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben mit mehreren Sprachen in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.
Kontaktperson: Verwalterin R. Senn / rikita.senn@oberdorf.bl.ch / 061 965 90 95
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Frühe Sprachförderung - Baselland
Aufgrund eines Anlasses ist die Schulstrasse am Dienstag, 10.12.2024 von 17.45 – 18.45 Uhr ab der Verzweigung Breitenweg bis zur Verzweigung Neumattstrasse für den Verkehr gesperrt. Für die Umleitung des Verkehrs ist gesorgt.
Der Gemeinderat hat die Termine der Einwohnergemeindeversammlungen im nächsten Jahr wie folgt festgelegt:
Stimmbeteiligung: 17.76 %
Absolutes Mehr: 51
Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- niemand hat das Absolute Mehr erreicht
Stimmen hat erhalten aber das Absolute Mehr nicht erreicht:
- Nägelin Louis - 26 Stimmen
Da der freie Sitz in der Geschäft- und Rechnungsprüfungskommission nicht besetzt werden konnte, findet eine Nachwahl statt.
Termine Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 02.12.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 09.02.2025
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/k… heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Beitritt zum Trägerverein Naturpark Baselbiet an der Einwohnergemeindeversammlung im März 2025 traktandiert wird.
Der Gemeinderat hat das Budget 2025 und den Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2029 zu Handen der GRPK genehmigt.
Das Budget 2025 sieht ein Defizit von rund 1 Million Franken vor, welches durch das Eigenkapital der Gemeinde gedeckt ist.
Wahlerwahrung Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal
Das Ergebnis der Ersatzwahl für den einen freien Sitz im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
für die laufende Amtsperiode bis 31.07.2028 erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten herzlich zur Wahl.
Für die Ersatzwahl zur Besetzung des freien Sitzes der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (laufenden Amtsperiode bis 30.06.2028) wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl nicht zustande gekommen ist und die Wahl ordnungsgemäss am 24.11.2024 an der Urne stattfindet.
Wählbar ist jede in Oberdorf wohnhafte stimmberechtigte Person. Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Kandidatinnen/Kandidaten werden gebeten ihre Kandidatur auf der Gemeindeverwaltung (info@oberdorf.bl.ch / Tel. 061 965 90 95) zu melden, damit diese publiziert werden kann.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Ersatzwahl Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal der laufenden Amtsperiode bis 31.07.2028 zustande gekommen ist.
Gewählt ist (vorbehältlich der Erwahrung):
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 24.11.2024 angesetzte Wahlgang widerrufen.
Die Oberdörfer Stimmberechtigten haben am Sonntag, 22.09.2024 wie folgt gestimmt:
Eidgenössische Vorlagen
Stimmbeteiligung: 37.48 %
- Biodiversitätsinitiative mit 203 zu 391 Stimmen abgelehnt
- Änderung Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge mit 141 zu 446 Stimmen abgelehnt
Kantonalen Vorlage
Stimmbeteiligung: 35.36 %
- Teilrevision Gesundheitsgesetz mit 283 zu 264 Stimmen angenommen
Im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal ist noch ein Sitz unbesetzt.
Bis heute ist noch kein Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung eingereicht worden.
Die Eingabe der Stillen Wahl muss bis Montag, 23.09.2024 um 12.00 Uhr erfolgen.
Haben Sie Fragen zu den Aufgaben des Schulrates der Sekundarschule Waldenburgertal?
Gerne erteilt Ihnen der Präsident des Schulrates, Herr Piero Grumelli (Tel. 076 561 77 21) Auskunft.
In der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission ist noch ein Sitz unbesetzt.
Bis heute ist noch kein Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung eingereicht worden.
Die Eingabe der Stillen Wahl muss bis Montag, 23.09.2024 um 12.00 Uhr erfolgen.
Haben Sie Fragen zu den Aufgaben der Geschäfts- und Prüfungskommission?
Gerne erteilt Ihnen der Präsident der GRPK, Herr Patrick Buser (Tel. 076 336 08 40) Auskunft.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".
Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
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