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Für Neu-, Um- und Anbauten ist ein Abwasseranschlussgesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen der Bauverwalter gerne Auskunft.
Anschlussbeitrag:
- Anschlussbeitrag für verschmutzes Abwasser in % des indexierten Brandlagerwertes bzw. des Investitionsmehrwertes 2.5 % exkl. MwSt.
Jährliche Gebühren:
- Für verschmutzes Abwasser pro Wohnung bzw. Gewerbeeinheit Fr. 40.00 exkl. MwSt.
- Pro Waserzähler ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung Fr. 25.00 exkl. MwSt.
- Gebühr für verschmutztes Abwasser pro m3 Wasserverbrauch Fr. 0.50 exkl. MwSt.
Jährliche Gebühr für Regenwasser:
- Bei Trennsystem auf der angeschlossenen Fläche Fr. 0.10 exkl. MwSt.
- Bei Mischsystem auf der angeschlossenen Fläche Fr. 0.75 exkl. MwSt.
Kosten zur Beanspruchung öffentlichem Areal (pro m2 und Woche Fr. 1.00)
- Allmendgebühr (mind. Fr. 50.00)
Kosten zur Beanspruchung öffentlichem Areal (pro m2 und Woche Fr. 1.00)
- Allmendgebühr (mind. Fr. 50.00)
Wünschen Sie eine Parabolantenne oder eine Aussenantenne bei Ihrem Zuhause anzubringen? Dann ist vorgängig vom Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen. Hier finden Sie das entsprechende Gesuchsformular und das Reglement, welches Sie dabei unterstützt.
Für Kleinbaugesuche wie z.B. Gerätehäuschen ist der Gemeinderat Bewilligungsbehörde. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden. Bei einem Kleinbaugesuch gilt ein Grenzabstand von mindestens 2 m. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Gesuche für Einfriedungen können mittels Formular Kleinbaugesuch eingereicht werden (bitte Beilagen dazulegen).
- Kosten für Kleinbaubewilligung Fr. 60.00 mit Planauflage
- Kosten für Einfriedung Fr. 50.00
Für grössere Bauten, d.h. über 12 m2 Grundfläche und 2.5 m Höhe, ist ein ordentliches Baugesuch beim kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen. Das entsprechende Formular kann beim Bauinspektorat bezogen werden.
Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. die Mehrzweckhalle, das Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.
In der Gemeinde können ausserdem folgende Clublokale gemietet werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Die Anfragen sind direkt an den entsprechenden Verein zu richten.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.
Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/
Personen, die in eigenem oder fremden Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt, bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit (§ 7 ARG).
Via Onlineschalter kann das Meldeformular Vermieter/Vermieterinnen von Wohnungen ausgefüllt werden.
siehe Baugesuche (Formular Kleinbaugesuch)
Wir möchten insbesondere die Vereine und Betreiber von Clubwirtschaften daran erinnern, die Gesuche für Anlässe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Gesuch ist eine bestimmte natürliche und handlungsfähige Person, welche für die Führung des Anlasses verantwortlich ist, anzugeben. Ebenso sind Art und Dauer des Anlasses aufzuführen.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die verantwortliche Person Gewähr für eine einwandfreie und gesetzmässige Durchführung des Anlasses bietet. Die Bewilligung unterliegt der Gebührenpflicht und muss 30 Tage vor dem Anlass bezahlt werden. Für Anlässe, die in Restaurants stattfinden, ist nach wie vor das Büro (neu SID Bewilligungen) in Liestal zuständig. Ebenso für Gesuche für Tombola und Lottomatches.
SID Bewilligungen, Mühlegasse 14, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 58 69 / E-Mail: sid.bewilligungen@bl.ch
Die Personalien müssen auf dem Formular durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden. Kosten Fr. 10.00.
Reklamegesuche können mit dem ausgefüllten Formular "Kleinbaugesuch", Situationsplan und Grössenbeschreibung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Kosten gemäss Gebührenverordnung für Reklamebewilligungen.
Das Formular "Kleinbaugesuch" finden Sie unter Online-Schalter "Baugesuche".
Für neue Hauswasseranschlüsse ist ein Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen der Brunnenmeister gerne Auskunft.
Anschlussbeitrag:
- Berechnung für Grundstücke mit Waseranschluss 2.5 % exkl. MwSt.
Jährliche Wassergebühren:
- Mengengebühr pro m3 Trinkwasser Fr. 1.50 exkl. MwSt.
- Grundgebühr pro Wohnung bzw. Gewerbeeinheit Fr. 60.00 exkl. MwSt.
- Grundgebühr pro Wasserzähler / Unterzähler Fr. 25.00 exkl. MwSt.