Erwahrung Nachwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für den einen freien Sitze wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
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