Wahlerwahrung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Wahlerwahrung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die beiden freien Sitze wurde in der
Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige
Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
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