Termin Ersatzwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sowie Schulrat
Sekundarschule Waldenburgertal
Um den jeweils noch einen freien Sitz in der GRPK und im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal zu besetzen,
muss eine Ersatzwahl durchgeführt werden.
Termin für die Ersatzwahlen und allfällige Nachwahlen
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 23.09.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 24.11.2024
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 02.12.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 09.02.2025
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft
die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten
mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.
Wahlerwahrung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die beiden freien Sitze wurde in der
Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige
Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Eggenschwiler Cécile
für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten herzlich zur Wahl.
Die zweite gewählte Person hat die Wahl abgelehnt
Wahlerwahrung Natur- und Umweltschutzkommission
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.06.2024 fand die Erneuerungswahl der Natur- und Umweltschutz-
kommission statt.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Bürgi Stefan
- Suter Andreas
- Vollmer Urs
für die Amtsperiode 01.07.2024 – 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.
Die Nachwahl zur Besetzung des noch einen freien Sitzes findet an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung statt.
Wahlerwahrung Sozialhilfebehörde
Das Ergebnis der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten
und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Cannon Marcus
- Tarnutzer Joos
für die Amtsperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.