Wahlerwahrung Mitglied Gemeinderat
Die Nachwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2024 hat am 12.02.2023 stattgefunden.
Gewählt wurde Monika Weinmann.
Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht.
Nachdem die gesetzliche Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte), stellt die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes, das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten herzlich zur Wahl.
Ersatzwahl in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Aufgrund des Rücktritts von Reto Strickler per 30.06.2023 wird ein neues Mitglied für die Geschäfts- und Rechnungskommission gesucht.
Gemäss Gemeindeordnung werden die Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission an der Urne gewählt. Die Stille Wahl ist möglich.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl und einer allfälligen Nachwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30.06.2024) wie folgt festgelegt:
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 17.04.2023
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 18.06.2023
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 26.06.2023
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 22.10.2023
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Ersatzwahl in den Schulrat der Kreisschule Oberdorf-Liedertswil
Aufgrund des Rücktritts von Sibylle Bürgi per 31.07.2023 wird ein neues Mitglied für den Schulrat der Kreisschule Oberdorf-Liedertswil gesucht.
Gemäss Gemeindeordnung werden die Mitglieder des Schulrats an der Urne gewählt. Die Stille Wahl ist möglich.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl und einer allfälligen Nachwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31.07.2024) wie folgt festgelegt:
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 17.04.2023
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 18.06.2023
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 26.06.2023
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 22.10.2023
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.