Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher, welche auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern Fussgänger/innen und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden ersucht, gemäss Strassenreglement § 4.8 ihre Grünanlagen zu kontrollieren. 

Bitte schneiden Sie Ihre Bäume und Sträucher zurück: 

  • Bei Fahrbahnanstoss auf eine Höhe von mindestens 4.50 m
  • bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m
  • Strassenlampen, Verkehrs– und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt sein

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Der Gemeinderat ersucht Sie dringend im Interesse aller Verkehrsteilnehmer/innen, diese notwendigen Arbeiten zeitnah auszuführen. Grundeigentümer/innen können im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden. Kommt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines Grundstückes den Vorschriften des Strassenreglementes der Gemeinde Oberdorf trotz Aufforderung nicht nach, so kann die Gemeinde auf Kosten des/der Fehlbaren die Beseitigung selbst anordnen. 

Auch bitten wir im Interesse der nachbarschaftlichen Beziehungen, die Bäume und Sträucher gegenüber den privaten Nachbars-grundstücken zurückzuschneiden.

Mitteilung vom

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Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

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www.oberdorf.bl.ch

 

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Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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