Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL hat das von der Einwohnergemeindeversammlung am 05.12.2024 verabschiedete Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege genehmigt. Dieses wird rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
Aktuelles
Amtliche Publikationen
Ergebnis Nachwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Stimmbeteiligung: 22.12 %
Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- Nägelin Luis (162 Stimmen)
Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Diverse
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
Einladung zur Informationsveranstaltung Projekt neues Wasserwerk z’Hof
Wir laden die Bevölkerung sowie interessierte Personen zur Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit dem Projekt neues Wasserwerk z’Hof ein.
Datum: Dienstag, 25. Februar 2025
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Vereinszimmer der Mehrzweckhalle Oberdorf
DER GEMEINDERAT
Wasserversorgung - Aufruf zur Mithilfe !
Wir haben Wasserverlust auf unserem Gemeindenetz und konnten bisher nicht alle Lecks lokalisieren.
Bitte kontrollieren Sie folgendes:
- Sind Geräusche hörbar an der Leitung vor oder nach der Wasseruhr ohne Wasserbezug?
- Zählt die Wasseruhr auch ohne Wasserbezug in der Liegenschaft?
Bei Feststellungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Brunnenmeister Tschudin Haustechnik AG, Tel. 061 961 80 19
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof St. Peter wird vom 3. bis 21. März 2025 umfassend saniert und vergrössert.
Wir bitten Sie, alle Blumen, Erinnerungsgegenstände etc. bis Ende Februar zu entfernen. Übriggebliebenes wird vom Werkhof-Team abgeräumt und eine Zeit lang aufbewahrt.
Die Friedhofskommission St. Peter dankt für Ihr Verständnis!
Stellenausschreibungen

Neuigkeiten
Jahresbericht der Pilzkontrolle 2024 für das vordere und hintere Frenkental
Während der Wintermonate erfolgt auf den Strassen wiederum ein reduzierter Winterdienst. Das heisst, der Einsatz von Taumittel wird je nach Wetterentwicklung zurückhaltend erfolgen.
Am Strassenrand parkierte Autos, welche die Schneeräumung behindern, sind unbedingt wegzustellen. Für Beschädigungen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.