Aktuelles

Amtliche Publikationen

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 15.10.2025
Natur- und Umweltschutzkommission

An der letzten Sitzung der Natur- und Umweltschutzkommission (NUSK) hat Andreas Suter seinen Rücktritt aus der Kommission bekannt gegeben. 

Gemeinderat Andy Dettwiler hat diesen Rücktritt zum Anlass genommen die NUSK darüber zu informieren, dass der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Budgetberatung die Aufgaben der Natur- und Umweltschutzkommission thematisiert hat.

Auch wenn die bisherigen Mitglieder der NUSK sich für die Anliegen der Natur und der Umwelt mit viel Herzblut eingesetzt haben, braucht es heutzutage für viele Aufgaben Fachpersonen, welche den Gemeinderat in spezifischen Fragen beraten und unterstützen können. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die ständige Kommission NUSK aufgehoben und zukünftig bei Projekten eine zeitlich begrenzte Kommission mit den erforderlichen Fachpersonen eingesetzt werden soll.

Die beiden übrigen Mitglieder der NUSK, Stephan Bürgi und Urs Vollmer, haben die Absicht des Gemeinderates zur Kenntnis genommen und sind von ihrem Amt per sofort zurückgetreten.

Der Gemeinderat bedankt sich bei allen für die geleistete Arbeit.

Die Änderung des Umweltschutzreglements wird an einer der nächsten Einwohnergemeindeversammlungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Container-Brand
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Holzfeuerungskontrolle

Holzfeuerungskontrolle

Der Gemeinderat hat das neue Reglement und die Verordnung zur Feuerungskontrolle, genehmigt durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt sie die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und die kantonalen Bestimmungen um, die neu auch die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht.

Mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen wurde die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft beauftragt. 

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gelten für Holzfeuerungen folgende Messintervalle:

  • Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung: alle 4 Jahre Emissionsmessung von Kohlenstoffmonoxid (CO)
  • Holzeinzelherde (Kachelöfen, Cheminées, Schwedenöfen, etc.): alle 2 Jahre visuelle Kontrolle
  • Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.

Die Kontrolle der Holzfeuerungsanlagen erfolgt gestaffelt. Ab Herbst 2025 werden in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer einer Holz-Zentralheizung bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung schriftlich über die Messpflicht ihrer Anlage informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Stellenausschreibungen

Stelleninserat Mitarbeiterin/Mitarbeiter Betrieblicher Unterhalt (Pensum 100 %)

Zur Ergänzung des Unterhaltsteams sucht die Einwohnergemeinde Oberdorf eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter Betrieblicher Unterhalt (Pensum 100 %) per sofort oder nach Vereinbarung.

Neuigkeiten

Spitex WBTal – Im Auftrag der Gemeinden, für die Menschen da
Tagesfamilie für ihr Kind in Oberdorf

 

Lesung Rhaban Straumann Donnerstag, 30.10.2025
Kasperlitheater Mittwoch 22.10.25
Einweihungsfeier Umbau Schweizerisches Rotes Kreuz Liestal

Uelischadblatt

Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August
Uelischadblatt 06/2025 Juni
Uelischadblatt 05/2025 Mai
Uelischadblatt 04/2025 April

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Bestattungswesen

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Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

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