Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 04.12.2025 dem neuen Reglement über das Halten von Hunden zugestimmt. Mit der Genehmigung durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft vom 15.01.2026 ist dieses in Kraft getreten.
Gemäss § 3 Abs. 1 sind in folgenden Gebieten Hunde untersagt:
- Schulareal
- Kinderspielplätze
- Sportanlagen
- Friedhof
Nach langer Lieferfrist konnten die Verbotsschilder nun montiert werden.
Wir bitten alle Hundehalter*innen sich daran zu halten.
Das neue Reglement kann auf unserer Webseite www.bl-oberdorf.ch (ACHTUNG ab Mittwoch neue Adresse) heruntergeladen werden.
