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Kanton Basel-Landschaft erlässt neue zusätzliche Massnah- men wegen anhaltender Trockenheit

Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 30. Juni 2026, 12.00 Uhr, neue zusätzliche Massnahmen. Diese betreffen vor allem die Nutzung der Ergolz sowie die Wasserentnahme aus der Ergolz und deren Zuflüsse. 

Allgemeine Lage 
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Pegelstände der Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft weiterhin sehr tief. Der tiefe Wasserstand der Ergolz und die damit zusammenhängenden hohen Wassertemperaturen führen zudem zu Hitzestress bei den Fischen. 

Neue zusätzliche Massnahmen 
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 30. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:  

• Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz wird von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein ausgeweitet. 
• Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.  

Bestehende Massnahmen 
Weiterhin gilt (Medienmitteilung vom 26. Juni 2026):  
• Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. 
Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen. Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. 

Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.  
• Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (Medienmitteilung vom 24. Juni 2026)

Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 23.06.2026
Aufruf zum Wasser sparen

Die Bevölkerung wird aufgrund der anhaltenden Trockenheit gebeten, sparsam und sinnvoll mit dem Trinkwasser umzugehen. Auf das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Schwimmbädern und das Bewässern des Rasens mit dem Rasensprenger ist zu verzichten. Das Bewässern von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Als weitere Massnahme zum Wassersparen hat die Gemeinde Oberdorf die Dorfbrunnen abgestellt. 

Der Gemeinderat Oberdorf und der Brunnenmeister appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und danken für die Umsetzung der entsprechenden Sparmassnahmen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wasserversorgung - Aufruf zur Mithilfe!

Wir haben Wasserverlust auf unserem Gemeindenetz und konnten bisher nicht alle Lecks lokalisieren.

Bitte kontrollieren Sie folgendes:

  • Sind Geräusche hörbar an der Leitung vor oder nach der Wasseruhr ohne Wasserbezug?
  • Zählt die Wasseruhr auch ohne Wasserbezug in der Liegenschaft?

Bei Feststellungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Brunnenmeister Tschudin Haustechnik AG, Tel. 061 961 80 19

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Neuigkeiten

ARGUS - Stelleninserat AMT
Infobus «mobil bi dir»

Besuch des Pro Senectute Mobils im Waldenburgertal am Frytigsmärt, den 26. Juni 2026 in Niederdorf, beim Milchhüsli vis-à-vis WB-Haltestelle, von 9 bis 12 Uhr. 
Lassen Sie sich bei einem Glas Mineralwasser oder einer Tasse Kaffee zu sämtlichen Fragen des Alters persönlich und kompetent beraten. Schwerpunktthema am 26. Juni: Kühlende Tipps bei Sommerhitze. Die Pro Senectute freut sich auf Ihren Besuch!

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Uelischadblatt

Uelischadblatt 12/2025 Dezember
Uelischadblatt 11/2025 November
Uelischadblatt 10/2025 Oktober
Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August

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Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

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