Aktuelles

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Amtliche Publikationen

Resultat Ersatzwahl 1 Mitglied in die Sozialhilfebehörde Oberdorf

Stimmbeteiligung: 41.44 %
Absolutes Mehr: 301

Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
Wiedmer Jan (576 Stimmen)

Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Schäfer Reto (6 Stimmen)
- Niederhauser Jolanda (5 Stimmen)
- Theiler Brigitte (3 Stimmen)

Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen. 

Resultat Ersatzwahl 1 Mitglied in den Gemeinderat Oberdorf

Stimmbeteiligung: 45.13 %
Absolutes Mehr: 341

Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
Schäfer Reto (439 Stimmen)

Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Theiler Brigitte (214 Stimmen)
- Weinmann Monika (13 Stimmen)

Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen. 

Rücktritt aus dem Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil

Andrea Köhler hat ihren Rücktritt aus dem Schulrat der Primarstufe Oberdorf-Liedertswil per 28.02.2026 bekannt gegeben.
Der Gemeinderat dankt ihr für ihr Engagement zu Gunsten der Gemeinde und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
 

Ersatzwahl Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil

Zur Besetzung des freien Sitzes im Schulrat der Primarstufe Oberdorf-Liedertswil für die laufende Amtsperiode bis 31.07.2028 
findet eine Ersatzwahl statt. Gemäss unserer Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit der Stillen Wahl. 
Termin für die Ersatzwahl und allfällige Nachwahl:

Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 13.04.2026 
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Urnenwahl: Sonntag, 14.06.2026

Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 22.06.2026
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Urnenwahl: Sonntag, 27.09.2026

Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag der Ersatzwahl die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Die nötigen Formulare können unter

www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behoerden/landeskanzlei/politische_rechte/wahlen/wahlvorbereitungen 
heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.

Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Rechte.

Ausbildungsbeiträge Basel-Landschaft - Einreichungsfristen 2026/2027
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 16. März 2026

Neuigkeiten

Der christliche Freundeskreis "Mitenand"

Ein Entwicklungshelfer-Ehepaar erzählt Geschichten aus seinem Leben. 

VVOL - Einladung zur Generalversammlung vom 20.03.2026
Instrumentenpräsentation Musikschule beider Frenkentäler
Grabräumung Friedhof St. Peter

Grabräumung Friedhof St. Peter der Gemeinden Oberdorf, Niederdorf und Liedertswil

Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Kirchensprengels St. Peter gilt für Erwachsenen- und Urnengräber eine Ruhezeit von 25 Jahren.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden die Gräber der 

Bestattungsjahrgänge 2000 und 2001 per 13. April 2026 aufgehoben.

Die Gemeinde bittet die Angehörigen, Grabmale und Pflanzung bis spätestens 12. April 2026 zu entfernen und allfällige Gärtnerabreiten auf diesen Termin zu kündigen.

Nach Ablauf der Frist verfügen die Gemeinden des Kirchensprengels über die Grabstätten und werden in der Woche vom 13. April 2026 bis 16. April 2026 vom Friedhofpersonal ohne Kostenfolge an die Hinterbliebenen abgeräumt. Entschädigungsansprüche für Grabsteine, Pflanzen, etc. an die Hinterbliebenen verfallen per diesem Datum.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung der entsprechenden Gemeinde zur Verfügung.

Lotto - Unterhaltungsnachmittag Ü60

Uelischadblatt

Uelischadblatt 12/2025 Dezember
Uelischadblatt 11/2025 November
Uelischadblatt 10/2025 Oktober
Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August

Kontakt

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Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag 
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

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Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX