1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.03.2025 wird genehmigt.

Zu Traktandum 2 wird auf Antrag aus der Versammlung die geheime Abstimmung beschlossen.

2. Antrag aus der Versammlung auf Rückweisung des Projekts neues Wasserwerk z’Hof zur Überarbeitung und Redimensionierung. Der Rückweisungsantrag wird angenommen.

Da dem Kredit für das neue Wasserwerk z’Hof nicht zugestimmt wurde, werden das Traktandum 3 «Vertrag betreffend die Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung der Gemeinen Oberdorf und Niederdorf» und das Traktandum 4 «Gebührenerhöhung der Wasserversorgung» nicht behandelt.

Das Traktandum 6 wird vorgezogen.

6. Der Kredit über CHF 42'000.00 inkl. MwSt. für die Anschaffung von Bildschirmen für die Primarschule (Ersatz Beamer) wird angenommen.

5. Auf Antrag aus der Versammlung wird das Nichteintreten auf das Traktandum «Gebührenerhöhung Abwasserbeseitigung» beschlossen. Die Stellungnahme des Preisüberwachers ist abzuwarten.

7. Die Schlussabrechnung Kredit Anschaffung Fahrzeug Werkhof wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss 6 unterliegt gemäss 
§ 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit Beschlussfassung läuft am 25.06.2025 ab. Die Beschlüsse, die keinem Referendum unterstehen, werden mit dem Tag der Einwohnergemeindeversammlung rechtskräftig.

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