Feuerwehrverbund WOLF - Hauptübung 17.10.2026
Am Samstag, 17.10.2026 findet die Hauptübung des Feuerwehrverbund WOLF statt.
Beginn und Treffpunkt der Hauptübung ist um 14.00 Uhr bei der Entsorgungsstelle in Oberdorf.
Genehmigung Verwaltungs- und Organisationsreglement
Die Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft hat die von der Einwohnergemeinde-
versammlung am 23.06.2026 verabschiedete Änderung des Verwaltungs- und Organisations-
reglements genehmigt. Diese wird per 01.01.2027 in Kraft gesetzt.
Lockerung des Feuerverbots - Teilstab Trockenheit wird deaktiviert
Die Lage hat sich aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und den tieferen Temperaturen in diversen Bereichen entspannt. Der Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs (KFS) wird deshalb per 11. September 2026 deaktiviert. Die weiterhin bestehenden Herausforderungen werden durch die zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Basel-Landschaft weiterbearbeitet.
Birmann-Stiftung Region Liestal und Oberes Baselbiet
Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung Region Liestal und Oberes Baselbiet.
Als Einwohner oder Einwohnerin der Gemeinde Oberdorf können Sie sich für Beratungen an die Birmann-Stiftung wenden. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Aufgebot zum Nachschiesskurs 2026
Biometrische Identitätskarte (ID)
Ab dem 2. November 2026 ist die Biometrische Identitätskarte (ID) erhältlich. Die biometrische ID kann nur beim Kantonalen Passbüro beantragt werden, nicht bei den Gemeinden.
15. Onoldswyler Nachtschiessen 2026
Die Freischützen Oberdorf führen das 15. Onoldswyler Nachtschiessen durch.
Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Ab morgen, 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4.
Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12:00 Uhr
Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.
Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rhein und der Birs.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)