Herzlich Willkommen! Wir freuen uns sehr, dass Sie Oberdorf als neuen Wohnort gewählt haben.
Um Ihnen das Einleben und die Beziehung mit der Gemeindeverwaltung zu vereinfachen bieten wir unter Wir für Sie breite Informationen online an. Ihre Anliegen können Sie auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten erledigen, buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach online. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf der Website und einen guten Start an Ihrem neuen Wohnort. Bei allfälligen Fragen dürfen Sie gerne die Gemeindeverwaltung kontaktieren.
Abfallbewirtschaftung: Abfallbewirtschaftung
Keine Parkmöglichkeit am Wohnort? nächtliches Dauerparkieren
Besitzen Sie einen Hund? Hundeanmeldung
Für Familien mit Kinder:
Für Kinder vor dem Kindergarteneintritt
Schulen in Oberdorf: Kindergarten und Primarschule oder Sekundarschule Oberdorf
Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege
Antrag für familienergänzende Kinderbetreuung
Öffentliche Verkehrsmittel: TNW-Netz, exklusives Probe-Angebot für Neuzuzüger
Vorsorgemassnahme für den Fall eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls Jodtabletten
Medien zur Unterhaltung, Freizeitgestaltung, Information und Bildung können in der Bibliothek bezogen werden
Offizielles Publikationsorgan: OBZ - Oberbaselbieter Zeitung
Weitere Publikationsplattformen:
Webseite Oberdorf und Gemeinde App
Der Kanton Baselland in 17 Sprachen: Hallo Baselland
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Steuern- und Gebührenansätze
- Gemeindesteuer (nat. Pers.) in % der Staatssteuer 65 %
- Gemeindesteuer (jur. Pers.) Ertragssteuern in % der Staatssteuer 55 %
- Gemeindesteuer (jur. Pers.) Kapitalsteuern in % der Staatssteuer 55 %
- Gemeindesteuer (jur. Pers.) Sondersteuern in % der Staatssteuer 55 %
Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des steuerbaren Einkommens 0.6 % (mind. Fr. 50.00, max. Fr. 600.00)
Hinweis: Die Steuererklärungen sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Kantonale Steuerverwaltung, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, einzureichen. Fristerstreckungen müssen direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden