-
...
Abfallbewirtschaftung
Die Gemeindeverwaltung gibt einen jährlichen Abfallterminkalender der Separatsammlungen heraus.
Die Sammelstelle der Gemeinde befindet sich an der Eimattstrasse 34 beim alten Werkhof.Das gehört in die Grünabfuhr Das gehört in den Hauskehrricht - Alle pflanzlichen Gartenabfälle
- Rasen- und Wiesenschnitt
- Strauch-, Baum- und Heckenschnitt
- Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
- Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
- Balkon- und Topfpflanzen (ohne Erde, Topf und Deko)
- Verpackte Lebensmittel
- Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel
- Kaffee- und Teekapseln
- Kompostierbares Geschirr
- Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
- Infektiöser Abfall (Binden, Windeln, Tampons und Verbandsmaterial
- Katzenstreu sowie Katzen- und Hundekot (Hundekot - Robidog)
- Strassenwischgut
- Asche
- Erde
Das gehört in die Spezialentsorgung (z.B. EZB) Neophyten und Problempflanzen - Karton, Papier, Glas, Metall, Sand, Kies, Steine und Bauschutt
- Altholz (behandelt oder unbehandelt)
- HAUSKEHRRICHT!
DateienLinks -
...
Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe)
Ab 1. Januar 2019 ist die neue Abgabe für Radio und Fernsehen in Kraft. Die Firma Serafe ist die neue Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Bei einem Umzug werden die neuen Adressdaten über das Einwohnerregister an die Firma Serafe übermittelt.
Links -
...
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:Schweizer Staatsbürger:
Pass / Identitätskarteandere Staatsbürgerschaft:
AusländerausweisFür einen definierten Personenkreis ist es möglich, sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abzumelden.
-
...
Adressauskunft / Adresslisten
Schriftliche Auskünfte über eine Einzelperson können im Sinne von § 1 und 2 des Datenschutzgesetzes bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Gebühr: CHF 10.00
Bei der Gemeinde können mittels Verpflichtungserklärung Adresslisten eingeholt werden.
Gebühr: CHF 0.30 pro Adresse -
...
Amtliche Publikationen
Amtliche Publikationen der Gemeinde werden in der Oberbaselbieter Zeitung (ObZ), welche jeden Donnerstag allen Haushaltungen zugestellt wird, veröffentlicht.
Ebenfalls werden die Meldungen auf der Homepage der Gemeinde, sowie in der App “Gemeinde News” publiziert.
Beim Eingang der Gemeindeverwaltung befindet sich zudem der amtliche Anschlagkasten, wo ebenfalls die Publikationen zu finden sind. -
...
Anmeldung / Zuzug bei der Gemeinde
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Oberdorf BL.
Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab Zuzugsdatum am Schalter Einwohnerdienste und bringen die untenstehenden notwendigen Unterlagen für die Anmeldung mit.Zuzug kantonal / ausserkantonal Zuzug aus dem Ausland Schweizerinnen
und Schweizer- Abmeldebestätigung
- Identitätskarte oder Reisepass
- Familienausweis (bei Familien mit Kindern)
- Mietvertrag*
- Krankenkassennachweis
💡eUmzug möglich
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Aktuelles Zivilstandsdokument (Familienausweis bei Familien mit Kindern)
- Identitätskarte oder Reisepass
- Mietvertrag*
- Krankenkassennachweis
Ausländische
Staatsangehörige
EU / EFTA- Abmeldebestätigung
- Aufenthaltstitel
- Reisepass oder Personalausweis
- Zivilstandnachweis, sofern nicht ledig
- Mietvertrag*
- Krankenkassennachweis
💡eUmzug möglich
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Reisepass oder Personalausweis
- Zivilstandnachweis, sofern nicht ledig
- Geburtsschein
- Zusicherung oder Arbeitsvertrag
- Mietvertrag*
Ausländische
Staatsangehörige
Drittstaat- Abmeldebestätigung
- Zivilstandnachweis, sofern nicht ledig
- Aufenthaltstitel
- Reisepass
- Mietvertrag*
- Krankenkassennachweis
- Kantonswechselbewilligung (ausserkantonal)
💡eUmzug möglich (kantonal)
- Reisepass
- Zusicherung oder Ermächtigung zur Visumserteilung
- Zivilstandnachweis, sofern nicht ledig
- Mietvertrag*
Arbeitsvertrag
* Aus dem Mietvertrag entnehmen wir die Lage der Wohnung zwecks Zuweisung des richtigen EWID (Eidg. Wohnungsidentifikators).
Bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern ist der Sorgerechtsentscheid bzw. die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzubringen.
Schulpflichtige Kinder bitte direkt bei den Schulen anmelden: Kindergarten und Primarschule / Oberstufe Sekundarschule
Wochenaufenthalter/-innen melden sich mit einem Heimatausweis in unserer Gemeinde an. Den Heimatausweis erhalten Sie von Ihrer Wohngemeinde.
Ist die Anmeldung innert der gesetzlichen Frist unterlassen worden, so behält sich die Gemeinde vor, die Kosten für den Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.
-
...
Anmeldung als Aufenthalter/in (Wochenaufenthalt)
Gemäss Art. 3, Bst. c. des Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) gilt als Aufenthaltsgemeinde die Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde.
Falls die obige Beschreibung zutrifft, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Beginn des Aufenthalts bei der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste als Aufenthalter/in anmelden. Hierzu muss vorgängig der Fragebogen für die Anmeldung als Aufenthalter/in ausgefüllt werden. Das Formular sowie die darin verlangten Dokumente und der Heimatausweis der Wohngemeinde (Niederlassungsgemeinde) müssen bei der Anmeldung den Einwohnerdiensten abgegeben werden.
Personen, welche in einen der folgenden Kollektivhaushalte eintreten, werden direkt durch die Institution der Gemeinde gemeldet:- Alters- und Pflegeheime,
- Wohnheime für Erwachsene,
- Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche,
- Institutionen für Behinderte,
- Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen.
Bemerkung: Im Melderecht ist der Begriff Wochenaufenthalter/in nicht mehr enthalten.
-
...
App "Gemeinde-News"

Gemeinde App
Die App der Gemeinde Oberdorf ermöglicht eine schnellere Kommunikation.
Sie ist als Informations-Plattform zu sehen, auf welcher die Nutzer schneller zu den jeweiligen Informationen kommen.
Neben den Gemeindeinformationen werden auch wichtige und aktuelle Meldungen publiziert.Die App der Gemeinde Oberdorf kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.
Nach der Installation können in der App unter Benachrichtigungen die Informationen als Push-Meldungen abonniert werden.
Links -
...
Arbeitslosigkeit
Melden Sie sich möglichst frühzeitig noch während der Kündigungsfrist, jedoch spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben. -
...
Auskunfts- und Adresssperre
Die basellandschaftlichen Gemeinden sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben.
Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat aber ohne Angabe von Gründen das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen (§ 26. Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IGD)). Gesperrte Daten darf die verantwortliche Behörde Privaten nicht bekannt geben, ausser in gesetzlich vorgegebenen Fällen.
Aufträge zur Datensperrung sind gegebenenfalls schriftlich an die Abteilung Einwohnerdienste zu richten. Es sind alle Familienmitglieder, für die die Datensperrung gelten soll, namentlich aufzuführen. -
...
Beglaubigungen / Apostillen
Für eine Beglaubigung (Original, Unterschrift oder eine Kopie) kommen Sie während den Öffnungszeiten persönlich vorbei. Weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis (Pass- oder Identitätskarte) aus.
*Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten können Sie im Voraus ein Termin buchen.
Kosten: Beglaubigung Original (Unterschrift) CHF 10.00 / Beglaubigung einer Kopie CHF 10.00
-
...
Benützungsgesuch für Räumlichkeiten der Gemeinde
Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. Mehrzweckhalle, Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.
Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen nicht freigegeben werden.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam.Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/
DateienLinks -
...
Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden.
Das entsprechende Einbürgerungsformular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen.
Informationen zur erleichterten Einbürgerung und zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation finden Sie in untenstehenden Links.
-
...
Gebührenverordnung Einwohnergemeinde Oberdorf
Diese Verordnung regelt die Gebührenerhebung für Bewilligungen, Bescheinigungen und Dienstleistungen durch die kommunalen Amtsstellen nach Massgabe der bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen sowie derjenigen der Gemeinde.
-
...
Geburt
Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, zu melden.
Geburten in Spitälern und Geburtshäusern werden dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.Links -
...
Gelegenheitswirtschaftspatent / Freinachtbewilligung
Die Gesuche für Anlässe sind frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die verantwortliche Person Gewähr für eine einwandfreie und gesetzmässige Durchführung des Anlasses bietet.
Die Bewilligung ist gebührenpflichtig und muss 30 Tage vor dem Anlass bezahlt werden.
Bewilligungen für Anlässe in Restaurants (Tombola, Lottomatches etc.) sind direkt beim Kanton BL einzuholen.DateienLinks -
...
Gemeinderats-Sitzungen
Der Gemeinderat tritt ordentlicherweise am Montag Vormittag unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen.
Schriftliche Eingaben, die an der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens am Mittwoch, 16.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden. -
...
Gesuch um Gemeindebeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB)
Die Gemeinde Oberdorf bezahlt den Anspruchsberechtigten einkommensabhängige Beiträge an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
DateienLinks -
...
Gesuch um Subventionsbeitrag für die Musikschule beider Frenkentäler
Die Gemeinde Oberdorf leistet an Musikschülerinnen und Musikschüler bzw. deren Erziehungsberechtigten - aus finanziell schwachen Verhältnissen - einen Subventionsbeitrag.
-
...
Heimatausweis (Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt)
Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde innerhalb der Schweiz aufhalten und regelmässig nach Oberdorf zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin anzumelden.
Die Bescheinigung ist kostenpflichtig und wird durch die Abteilung Einwohnerdienste ausgestellt.Ausstellungsgebühr CHF 10.00
-
...
Heimatschein
Für die Ausstellung eines Heimatscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes zuständig.
-
...
Heirat
In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen.
Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.Links -
...
Hund: An- und Abmelden
Sie haben einen oder mehrere Hunde in Ihrem Haushalt, ein Hund ist verstorben oder Sie ziehen mit Ihrem/n Hund/en weg.Hundehaltende sind meldepflichtig.
Benützen Sie dazu das Download-Formular.Mit diesem Formular können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ihre Hunde an- oder abmelden.
Das Formular erfasst die persönlichen Angaben der Halterin oder des Halters (Name, Adresse, Kontaktangaben) sowie die Angaben zum Hund (Name, Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Mikrochipnummer). Bei der Anmeldung kann zudem angegeben werden, ob der Hund neu in die Gemeinde zugezogen ist, neu angeschafft wurde oder aus einem anderen Grund anzumelden ist. Eine Abmeldung wird ebenfalls erfasst.
Nach dem Absenden wird die Meldung elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt. Die Angaben werden geprüft und im Hunderegister der Gemeinde entsprechend aktualisiert. Eine Bestätigung der An- oder Abmeldung wird der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter innerhalb weniger Arbeitstage zugestellt.
Haftpflichtversicherung
Gemäss kantonalem Hundegesetz muss für Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung muss mindestens bis zum Betrag von drei Millionen Franken je Unfallereignis für Personen-, Tier- und Sachschäden aufkommen.Als Versicherungsnachweis genügt die Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice. -
...
Identitätskarte (ID)
Eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten beantragen. Auch Minderjährige müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters persönlich vorsprechen. Die Ausstellungsdauer beträgt maximal 10 Arbeitstage.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:- Bestehende Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto (35 x 45 mm), auf dem die Person gerade und mit geschlossenem Mund in die Kamera blickt. Das Passfoto kann auch mit einer Handy- oder Fotokamera vor einem neutralen, glatten und hellen Hintergrund aufgenommen werden und vorgängig als JPEG-Datei an folgende E-Mailadresse gesendet werden: info@bl-oberdorf.ch. Weitere Kriterien für die Bildaufnahme entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel für Identitätskarten Schweiz.
- Kinder ab dem 7. Geburtstag müssen selbst unterschreiben, zusätzlich wird bis zur Mündigkeit die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt.
Bei minderjährigen Kindern unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern ist die Einwilligungserklärung ausgefüllt mitzubringen. - Bei Verlust der Identitätskarte ist zwingend eine Verlustanzeige der Kantonspolizei mitzubringen.
Die Identitätskarte ist bei Antragsstellung zu bezahlen.
Preis für Erwachsende CHF 70.00
Preis Kinder / Jugendliche CHF 35.00 -
...
Kadaverannahme
-
...
Kinder- und Jugendzahnpflege
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr.
Der Subventionssatz gemäss Subventionsschlüssel richtet sich nach den letzten definitiven Steuerfaktoren der Eltern. -
...
Krankenkasse Versicherungspflicht
Versicherungspflicht bei Erwerbstätigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Im Kanton Basel-Landschaft obliegt die Kontrolle der Versicherungspflicht den Gemeinden. -
...
Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung wird zum Beispiel zum Bezug einer Rente benötigt. Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde bescheinigt, dass man lebt und bestätigt Personalien und Adresse.
Wir bitten Sie, persönlich zu den Schalteröffnungszeiten mit einem amtlichen Ausweis (ID-Karte oder Pass) vorzusprechen, damit wir Ihnen die Lebensbestätigung "beglaubigen" können.
Die Lebensbescheinigung ist kostenlos. -
...
Lernfahrausweis / Umschrieb ausländischer Führerausweis
Die Einwohnerdienste nehmen das Gesuch entgegen, bestätigen die Personalien gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (Pass, ID oder Ausländerausweis) und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle nicht mehr ausgehändigt werden.
Preis CHF 10.00 pro Gesuch
-
...
Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)
Personen, die in eigenem oder fremden Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt, bzw. seit der Aufnahme mit.
Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit (§ 7 ARG) -
...
Mietzinsbeiträge
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern. -
...
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen in der Gemeinde ist gebührenpflichtig.
Eine Parkvignette kann im Voraus auf der Gemeindeverwaltung eingelöst werden. Die Vignetten sind sichtbar unter die Frontscheibe des Fahrzeuges zu legen.
Kosten CHF 50.00 / pro Monat - ...
-
...
Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
Mit der Niederlassungsbescheinigung wird nachgewiesen, von wann bis wann Sie in unserer Gemeinde wohnten, resp. seit wann Sie in unserer Gemeinde wohnen.
Das Dokument kann direkt am Schalter bezogen werden.
Die Gebühr beträgt CHF 10.00 -
...
Plakatständer
Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer
Der Gemeinderat Oberdorf hat für die Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer eine Nutzungsverordnung erlassen. Die Plakatständer können auch von Vereinen genutzt werden.
Zweck und Verwendung
- Bekanntgabe von Terminen, Wahlen / Abstimmungen, Sicherheitshinweise, Informationen von öffentlichem Interesse.
- Plakate für einen Anlass werden maximal zwei Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung aufgestellt.
- Das Anbringen von Plakaten ist kostenlos.
Das Anbringen und Entfernen von Plakaten muss mit dem Werkhof abgesprochen werden.
Koordination: Tim Winter
Kontakt: 078 612 56 81 / werkhof@bl-oberdorf.ch -
...
Sozialhilfe - Unterstützungsgesuch
Wenn Sie weder über genügend Einkommen noch über Ersparnisse oder andere Vermögenswerte verfügen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe und Beratung.
-
...
Strafregisterauszug
Das Leumundszeugnis wird durch den Strafregisterauszug ersetzt.
Der Strafregisterauszug - (Strafregisterausweis in AU oder Führungsausweis in D) -
ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person.Links -
...
Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, benachrichtigen Sie bitte die Abteilung Einwohnerdienste innert 14 Tagen ab dem Umzugsdatum. Dies gilt auch für diejenigen, die innerhalb des Gebäudes einen Umzug vornehmen (SERAFE).
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen.
Für die Adressänderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass oder Identitätskarte
- Neue Wohnadresse
- Umzugsdatum
- Mietvertrag
-
...
Verpflichtungserklärung / Einladung ausländische Personen
Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Die Schweizer Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen.
-
...
Vertretungsvollmacht Steuerverfahren (bei Abmeldung ins Ausland)
Eine Vertretungsvollmacht / Zustelladresse in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn
- die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland vorgenommen werden kann,
- weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (Liegenschaftsbesitz, Betriebsstätte),
- es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt, oder Sie vom Ausland besoldet werden
- Sie im Ausland von einer Bundesstelle besoldet werden.