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Allmendbenützungsgesuch
Unter Allmend werden alle Strassen, Plätze und Wege verstanden, die laut Grundbuch im Besitz der Gemeinde sind.
Kosten zur Beanspruchung öffentlichem Areal (pro m2 und Woche Fr. 1.00)
- Allmendgebühr (mind. Fr. 50.00)
Für Kantonsstrassen und öffentliche Gewässer gelten die Vorschriften des Kantons. -
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Anschlussgesuch Abwasser
Für Neu-, Um- und Anbauten ist ein Abwasseranschlussgesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Anschlussbeitrag:- Anschlussbeitrag für verschmutztes Abwasser in % des indexierten Brandlagerwertes bzw. des Investitionsmehrwertes 2.5 % exkl. MwSt.
Jährliche Gebühren:- Für verschmutzes Abwasser pro Wohnung bzw. Gewerbeeinheit Fr. 50.00 exkl. MwSt.
- Pro Waserzähler ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung Fr. 25.00 exkl. MwSt.
- Gebühr für verschmutztes Abwasser pro m3 Wasserverbrauch Fr. 2.60 exkl. MwSt.
Jährliche Gebühr für Regenwasser:- Bei Trennsystem auf der angeschlossenen Fläche Fr. 0.00 exkl. MwSt.
- Bei Mischsystem auf der angeschlossenen Fläche Fr. 0.25 exkl. MwSt.
Bei Fragen gibt Ihnen der Bauverwalter gerne Auskunft.
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Anschlussgesuch Wasser
Für neue Hauswasseranschlüsse ist ein Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Anschlussbeitrag:
Berechnung für Grundstücke mit Wasseranschluss 2.5 % exkl. MwSt.Jährliche Wassergebühren:
Mengengebühr pro m3 Trinkwasser Fr. 1.50 exkl. MwSt.
Grundgebühr pro Wohnung bzw. Gewerbeeinheit Fr. 60.00 exkl. MwSt.
Grundgebühr pro Wasserzähler / Unterzähler Fr. 25.00 exkl. MwSt.Bei Fragen gibt Ihnen der Brunnenmeister gerne Auskunft.
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Aufgrabungsgesuch
Alle Aufgrabungen auf öffentlichem Areal sind bewilligungspflichtig.
Bewilligungsinstanz ist der Gemeinderat. -
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Aussen- und Parabolantennen
Das Aufstellen und Ausbauen von Aussenantennen und Parabolantennen ist bewilligungspflichtig.
Bewilligungsinstanz ist der Gemeinderat. -
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Baugesuche / Kleinbaugesuche / Einfriedungen
Für Kleinbaugesuche wie z.B. Gerätehäuschen erteilt der Gemeinderat die Bewilligung. Bei einem Kleinbaugesuch gilt ein Grenzabstand von mindestens 2 m. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Gesuche für Einfriedungen können mittels Formular Kleinbaugesuch eingereicht werden.- Kosten für Kleinbaubewilligung Fr. 100.00 mit Planauflage
Für grössere Bauten, d.h. über 12 m2 Grundfläche und 2.5 m Höhe, ist ein ordentliches Baugesuch beim kantonalen Bauinspektorat einzureichen.
- Kosten für Kleinbaubewilligung Fr. 100.00 mit Planauflage
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Merkblatt für Grenzabstände
Gesetzliche Grundlagen
Die Grenzabstände für Grünhecken und Bäume sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) § 130 bis 134 geregelt (Privatrecht).
Für die übrigen Einfriedungen (nicht Grünhecken) gelten § 92 bis 99 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG).
Für Einfriedungen (Gartenzäune) muss beim Gemeinderat ein Einfriedungsgesuch (Formular Kleinbaugesuch) eingereicht werden (öffentliches Recht). -
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Quartierpläne; Au / Auf Arten / Coop / Gärtnerei Gritt / Schiessanlage Leisenberg / Z'Hof / Zinsmattweg / Fraisa-Areal
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Reklamegesuch
Reklamegesuche können mit dem ausgefüllten Formular "Kleinbaugesuch", Situationsplan und Grössenbeschreibung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Kosten gemäss Gebührenverordnung für Reklamebewilligungen. -
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Zonenvorschriften Landschaft
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