Mitteilung vom
Der Kantonale Führungsstab (KFS) hebt das am 25. Juni 2026 verfügte bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand sowie das Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 per 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr auf.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich deutlich reduziert. Deshalb werden die bestehenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer aufgehoben. Die
Einschränkungen für die Fliessgewässer bleiben aufgrund der weiterhin angespannten Gewässersituation bis auf Weiteres bestehen.