Die Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) regelt die Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle im Kanton Basel-Landschaft.
Zu den kontrollpflichtigen Holzheizungen gehören auch Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées, die einer visuellen Kontrolle unterstehen. Der Vollzug der Feuerungskontrolle obliegt den Gemeinden und steht unter der Aufsicht des Amts für Umweltschutz und Energie.
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