Die Zivilrechtsverwaltung trifft nach den notwendigen Vorabklärungen die Entscheide für die Platzierung von Pflegekindern zwecks späterer Adoption und führt die Abklärungen betreffend der Motivationen und der Eignung der künftigen Adoptiveltern durch.
Sie erlässt nach positivem Verlauf der Überprüfungen die Verfügung über die Adoption und leitet das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.